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Volkshochschule: Neue Angebote im Oktober

Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW haben Angestellte und Auszubildende einen Anspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Für die Zeit hat der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.

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