Volkshochschule: Neue Angebote im Oktober
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW haben Angestellte und Auszubildende einen Anspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Für die Zeit hat der Arbeitgeber die Arbeitsvergütung fortzuzahlen.